Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) u. Pauschalreisen und dessen Vermittlung, als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen, oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für jedwede Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11, 12 u. 13 unserer untenstehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- u. Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, sind folgende Reisebedingungen Inhalt des Vertrages:

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich o. fernmündlich).

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

3. Rücktritt und Umbuchung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Wir sind berechtigt, unsere Entschädigungen wie folgt pauschal zu berechnen:

a) Bei Charterflügen mit Pauschalreisen (Eigenveranstaltungen)

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%,-
  • vom 29. – 14. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
  • vom 13. – 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • ab dem 6.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
  • am Abflugstag 100% des Reisepreises.

b) Bei Pauschalreisen mit Linien-/Sondertarifen (Eigenveranstaltungen)

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn € 50,- pro Person
  • vom 29. – 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
  • vom 13. – 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
  • ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.

Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Dies erfahren Sie auf Anfrage bei Buchung oder entnehmen dies der Katalog-/Leistungsausschreibung

  • innerstaatliche Flüge im Zielgebiet: Die anfallenden Stornierungskosten entnehmen Sie bitte den Katalogbeschreibungen, bzw. der Buchungsbestätigung. Eventuelle Änderungen von Seiten der Fluggesellschaften vorbehalten.
  • Mietwagen: bis Reiseantritt € 25,- pro Buchung. Ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Eventuell ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet.
  • Extraleistungen: wie z.B. Zugfahrtkarten, Fähren, etc. werden ihnen hierfür die gesonderten Stornierungskosten bei Buchung mitgeteilt.

Gesonderte Stornierungsbedingungen für Sonderreisen:

  • bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.

c) Bei Linienflügen/Sondertarifen (Nur-Flug-Leistung)

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50,- pro Person
  • ab dem 29. Tag bis Nichtantritt der Reise € 200,- pro Person.

Bei vielen Sondertarifen gibt es davon abweichende Regelungen, besonders auch für Hochsaisonzeiten (z.B. Weihnachten, Neujahr, Karneval, etc.) und können bis zu 100% des Ticketpreises betragen. Gerne informieren wir Sie darüber bei Buchung und bestätigen Ihnen diese Bedingungen auch schriftlich.

d) Bei Nur-Hotel- oder Landarrangement-Leistungen

  • bis 30 Tage vor Leistungsbeginn € 50,- pro Person
  • vom 29. – 8. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises oder mindestens € 25,- pro Person
  • ab dem 7. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises oder mindestens € 25,- pro Person.

Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Dies erfahren Sie auf Anfrage bei Buchung oder entnehmen dies der Katalog-/Leistungsausschreibung. Umbuchungen (z.B. Ersatzpersonen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Hierfür werden pauschal € 35,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet. Der Kunde kann sich auch bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Das REISEBÜRO kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30-Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie das bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt, als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei von uns nur vermittelten Leistungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. . Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhungen, die ab dem 20. ag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. (Dieser Passus gilt nur für Pauschalreisen, nicht für reine Beförderungsleistungen, wie Flug-, Bahn- oder Busverkehr).

6. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

Nach Erhalt der Reise-/Auftragsbestätigung oder Rechnung wird eine Anzahlung sofort fällig in folgender Höhe:

  • bei reiner Beförderungsleistung (z.B. nur Linien-/Charterflug) in der Regel der Gesamtpreis, mindestens € 100,- pro Person
  • bei Pauschalreisen 10% vom Gesamtreisepreis, höchstens jedoch € 250,- pro Person, sofern kein Sicherungsschein ausgehändigt wird. Der Restbetrag darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §651 k, Abs. 3 BGB erfolgen (diesen erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung) und ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig. Sie erhalten dann rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Bei Reiseanmeldungen innerhalb dieses Zeitraumes ist der gesamte Reisepreis fällig. Bei nicht rechtzeitig eingehender Zahlung behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die genannten Entschädigungen zu berechnen.

Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax oder E-Mail zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen, etc.) sind vom Kunden zu tragen.

7. Rücktritt und Kündigung durch uns

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist falls Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis.

c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

8. Haftung, Gewährleistung und Beschränkung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen ortsgebundenen Möglichkeiten oder landestypischen Besonderheiten. Unsere Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes mit der Maßgabe, dass unsere Haftung bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt ist, soweit

a) ein Schaden entsteht, der weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit nationale oder ausländische gesetzliche Vorschriften die Haftung eines Leistungsträgers für dessen Leistungen ebenfalls einschränken oder ausschließen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, Rundfahrten, etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Für die Richtigkeit von Angaben in Hotel – u. Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir nicht haften.

9. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Wir weisen darauf hin, dass Reiseleiter und unsere Agenten vor Ort nicht berechtigt sind, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen oder Zusagen zu machen.

10. Rückbestätigung

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug, Ihren Rück-/Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor Rück-/Weiterflug dies noch mal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.

11. Ausschluss von Anspruch und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist. Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenem Rückreisedatum. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

In den jeweils gültigen Reisekatalogen wird auf die obigen Bestimmungen hingewiesen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende Staatsbürger der BRD ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden ausdrücklich dem Reiseveranstalter mitgeteilt. Der Reiseveranstalter kommt seiner Hinweispflicht gemäß vorstehender Erklärung nach, somit ist der Reisende zur Einhaltung aller Bestimmungen des Reiselandes selbst verantwortlich. Bei Nur-Flug-Leistung oder Nur-Landarrangementleistungen ist der Kunde selbst verantwortlich für die Einholung der notwendigen Einreisebestimmungen. Soweit sich aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten für den Kunden ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn das nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Der Reiseveranstalter/Reisebüro ist berechtigt die ihm zustehenden Entschädigungen in Rechnung zu stellen, lt. Rücktritt-/Umbuchungsbedingungen.

13. Gerichtsstand, Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter ausschließlich an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Unsere eigenveranstalteten Reisen sind mit Sicherungsscheinen konkursausfallsversichert.